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Wohnungseigentum schafft Sicherheit - und Probleme.

Die vom Gesetzgeber im WEG-Recht erwünschte Einstimmigkeit unter den Eigentümern ist oftmals Illusion. Nicht selten fühlt sich der einzelne Eigentümer von den Forderungen der Gemeinschaft "überfahren", während eine Mehrheit an dessen Verweigerungshaltung verzweifelt.

Die jüngste WEG-Reform (Start: 1. Juni 2007) eröffnet hier den Wohnungseigentümern zahlreiche Möglichkeiten, aber auch neue prozessuale Risiken und beinhaltet - insbesondere für den WEG-Verwalter - neue Aufgaben und erhebliche Stolperfallen.

Spezialkenntnisse sind hier unerlässlich - in unserer Sozietät nachgewiesen durch den FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT.
 

 

 
 


Wir helfen Ihnen bei allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts: von Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum und Sondernutzung über Verwaltung, Eigentümerversammlung, Beschlussfassung und -anfechtung, Modernisierung und Instandhaltung bis Hausgeld (-abrechnung), Entziehung des Wohnungseigentums und Schadensersatzansprüchen.

Sozietät Retzki, Yersin und Ruthe | Rechtsanwälte Berlin | Durlacher Straße 27 | 10715 Berlin |Tel.: (030) 8540 9797 | Mail: post@ryr-berlin.de